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Kosten und Kostenübernahme

Keine "Elitepraxis"
"Naturheilpraxis, keine Kassenleistungen" - das klingt
elitär und teuer!
Viele Erkrankte lassen sich dadurch schon im Vorfeld ihrer Suche
nach Gesundung abschrecken. Lieber zum "Kassenarzt" um
die Ecke, da zahlen die gesetzlichen Versicherer wenigstens...
Aber wenn der "Kassenarzt" Pflanzenpräperate vorschlägt,
oder Vitaminspritzen, oder sogar ein homöopathische Behandlung,
dann ist das keine Kassen- sondern eine IGEL-Leistung.
Dies bedeutet, dass der Hilfesuchende, wenn gesetzlich versichert,
selbst für diese ärztliche Leistung bezahlen muss. Diese
Vergütung erfolgt in der Regel nach der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte)
Aufgrund des Erstattungsprofils der gesetzlichen Kassen, können
meine ärztlichen Leistungen nicht verordnet werden, da ich
nur IGEL-Leistungen anbiete.
Spätestens seit 2002 werden die von mir angewandten Therapieverfahren
gar nicht mehr, oder nur noch mit Minimalbeträgen vergütet.
Anders bei den Privatkassen. In der Regel werden alle Kosten übernommen.
Jedoch auch hier bezahlt der Patient den Arzt direkt und rechnet
dann mit seiner Versicherung ab. Meine Rechnungsbegleichung erfolgt
nach den Sätzen der GOÄ und wird von Privatkassen und
Zusatzversicherungen für ambulante ärztliche Leistungen
voll übernommen.
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